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Familienrecht

Der Kampf um das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn die Ehefrau - wie so oft im Film - erklärt: "Ich ziehe aus - und unsere Kinder nehme ich mit", dann riskiert sie einen evtl. bestehenden Unterhaltsanspruch - im Extremfall kann sie sich sogar wegen Kindesentzugs strafbar machen. Zwar darf die Frau jederzeit über ihren eigenen Aufenthalt alleine entscheiden, nicht aber über den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder. Dies gilt insbesondere dann, wenn z. B.


In derartigen Fällen kann ein Eilantrag an das Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie auf Rückführung der Kinder sinnvoll und hilfreich sein.

Häufig schon mussten sich die Gerichte mit der Problematik der üblichen 14-täglichen Besuchsrechte befassen. Letztlich gehen diese Entscheidungen meist zu Lasten des umgangsberechtigten Elternteils aus, weil die Möglichkeiten der Gerichte insofern begrenzt sind.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht


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