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Erbfallbetrug

Wir beraten in Sachen Erbfallbetrug

Der so genannte Vorauszahlungsbetrug oder Vorleistungsbetrug kommt in zahlreichen Gestaltungsvarianten daher, häufig initiiert über Spam-E-Mails oder Telefonanrufe (so genannte Kaltaquise). Fast jeder hat schon von den E-Mails der so genannten Nigeria-Connection gehört, wo angeblich ein nach Afrika ausgewanderter Angehöriger einen zweistelligen Millionenbetrag hinterlassen habe. Meldet man sich auf ein solches Mail, dann wird man zunächst aufgefordert, relativ geringe Kosten für Behörden zu entrichten. Haben die Betrüger damit Erfolg, so gehen sie immer einen Schritt weiter und die aufzubringenden Beträge werden - oft mit abenteuerlicher Begründung immer größer. Oftmals wird sogar behauptet, man brauche größere Beträge, um die lokalen Autoritäten zu bestechen, um an sein Recht zu kommen. Nicht wenige haben so Haus und Hof verloren, in der Hoffnung auf eine angebliche Erbschaft.

Bei einer aktuelleren Variante erfolgt die Kontaktaufnahme nicht durch eine Spam-Mail, sondern durch einen Telefonanruf eines deutschen Notars, warnen etliche Notarkammern. Der Anrufer, der sich namentlich vorstellt, teilt den Erbfall mit und die Höhe der Summe und fordert dann das Opfer auf, einen Geldbetrag ins Ausland zu zahlen, für Gebühren. Oft wird sogar die Internet-Adresse des angeblichen Notarbüros gefälscht, die Telefonnummer ins Ausland umgeleitet.

Die Vorteile einer interdisziplinären Kanzlei für den Mandanten

Fragen des Kapitalanlagerechts erfordern oftmals vertiefte Kenntnisse in anderen Rechtsbereichen, namentlich des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts, oft auch der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung und des Insolvenzrechts. Oftmals liegt in der gründlichen und zutreffenden Analyse eines Sachverhaltes die Vorfrage zu seiner rechtlichen Lösung. Nur mit einem breit aufgestellten Team von Rechtsanwälten verschiedenster Fachrichtungen können derartige Fragestellungen zuverlässig gelöst werden. Hinzu kommt unsere Erfahrung im internationalen Bereich, insbesondere in der Schweiz, in Österreich, in Liechtenstein, Luxemburg sowie in Übersee.

Ihr Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht in Frankfurt

 

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