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Dr. Harald Ramminger

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Laut dem Steuerberater-Ranking 2018 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Zeil 79

Frankfurt


zwischen Hauptwache

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Kreditrecht

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt im Bankrecht in Frankfurt am Main und Umgebung? Sie wünschen sich einen klugen vorausdenkenden Strategen, der zum einen bereits bei der Formulierung von Verträgen Problemstellungen vorhersieht, in Konfliktfällen geschickt Rechtspositionen aufbaut, um in Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und vor Gericht die prozessualen Besonderheiten beherrscht und zu Ihren Gunsten einzusetzen vermag? Dann sind Sie bei uns richtig.

Ausstieg aus ungünstigen Kreditverträgen - Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Angesichts der historisch niedrigen Zinsen ärgern sich viele Verbraucher über Baufinanzierungen, deren Zinssätze zum Teil noch 4% oder auch deutlich mehr betragen und planen eine Umschuldung. Doch berechnen die Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung für den vorzeitigen Ausstieg aus einem ungünstigen Vertrag. Doch es gibt einen Ausweg: Bei etwa 80% aller Kreditverträge bestehen Formfehler hinsichtlich der dem Vertrag zu Grunde gelegten Widerrufsbelehrung, weil das amtliche Muster nicht vollständig übernommen wurde oder sich sonstige Fehler eingeschlichen haben. Betroffen sind alle namhaften Banken, insbesondere die Ing-Diba, die DKB, die DSL, die DG, die Victoria Lebensversicherung u.v.m. In einem solchen Fall kann das Kreditinstitut auch keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.

Diesbezüglich hat das OLG Frankfurt am 26.08.2015 /  Az. 17 U 202/14 eine neue anlegerfreundliche Entscheidung getroffen. Danach ist ein Darlehenswiderruf wegen mangelnder / unzureichender Widerrufsbelehrung sogar noch möglich, nachdem das Darlehen längst an die Bank zurückgezahlt ist. Das heißt, der Anleger konnte sich im Urteilsfall rückwirkend die überhöhte Zinsen zurückholen.

Aber Achtung! Bevor Sie widerrufen, im Fall des Widerrufs muss die Kreditsumme kurzfristig zurückgezahlt werden, sonst geht der Widerruf ins Leere. Sie benötigen also zuvor entsprechendes Bargeld oder eine Finanzierungszusage eines anderen Kreditinstituts. Und natürlich sollte stets die Rechtslage zuvor gründlich geprüft worden sein. Wir haben diesbezüglich umfangreiche Erfahrungen, da wir zentral in Deutschlands Bankenstadt Frankfurt sitzen und sehr häufig mit derartigen Widerrufen zu tun haben.  Übrigens: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie diesbezüglich Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Bearbeitungsgebühren

Oftmals wurden im Zusammenhang mit der Kreditvergabe von der Hausbank so genannte Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Für diese Bearbeitungsgebühren bestand jedoch zum großen Teil keine Rechtsgrundlage, so dass sie durch den Kreditnehmer - auch noch viele Jahre später - zurückgefordert werden können. Sprechen Sie uns an!

Kreditkündigung durch die Bank

Nicht immer sind Kreditkündigungen berechtigt, oft sind sie mit rechtlichen Argumenten angreifbar. Ist eine Kreditkündigung der Bank ausnahmsweise berechtigt, so versucht die Bank oft, dem Betroffenen außerdem noch eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht rechtmäßig, wie das LG Neuruppin mit Urteil vom 19. 9. 2014 - 5 O 277/13 - unter Berufung auf den Bundesgerichtshof entschieden hat. Wenn Ihnen als Schadensposition die Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird, sollten Sie uns ansprechen.

Wir beraten zur Umschuldung oder Vertragsänderung von Krediten

Bei Umschuldungen benötigen Sie dringend rechtliche Beratung. Viele Banken und Sparkassen sind nämlich dazu übergegangen, bei einer Umschuldung oder Vertragsänderung zu versuchen, die Sicherheitslage - vertragswidrig - zu ihrem Vorteil umzugestalten, indem sie zeitliche Drucksituationen dazu ausnutzen.

Auch dass Banken sich von Problemkrediten einfach trennen, indem sie sie nebst den Grundschulden an Abwicklungsunternehmen abtreten, das wäre noch vor wenigen Jahren nicht denkbar gewesen. Hier können wir Ihnen weiter helfen. Erst recht helfen wir bei drohender oder erfolgter Kreditkündigung und Fälligstellung von Forderungen, drohender Zwangsversteigerung etc.

Rechtsschutzversicherung

Derartige Rechtsstreitigkeiten werden in der Regel von einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung bezahlt, sofern diese zum Zeitpunkt des Rechtsverstoßes bereits mindestens 3 Monate bestand. Dies gilt sogar dann, wenn die Versicherung inzwischen gekündigt wurde.

Ihr Rechtsanwalt für Kreditrecht in Frankfurt