NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar mit Amtssitz
Frankfurt am Main
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TOP STEUERBERATER
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Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Während bis zur Scheidung Trennungsunterhalt wie bisher nach dem Maß der ehelichen Lebensverhältnisse gezahlt werden muss, kann ab Rechtskraft der Scheidung (nicht: Zustellung des Scheidungsantrages) nach Ablauf einer Übergangszeit - deren Länge grundsätzlich i. d. R. von der Ehedauer abhängig ist - nur noch im Ausnahmefall und auch der Höhe nach nur begrenzt Unterhalt verlangt werden, nämlich
Sobald ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, wird von der das Kind betreuenden Frau prinzipiell erwartet, dass sie für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft aufkommt. Bemüht sie sich nicht hinreichend um eine Ganztagsbetreuung des Kindes sowie um eine Berufstätigkeit, so kann ihr Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise entfallen.
In der Regel - jedenfalls im Bezirk des OLG Frankfurt am Main - wird eine Vollzeittätigkeit allerdings erst dann erwartet, wenn das Kind in die 5. Klasse kommt. Insbesondere wenn keine adäquate Ganztagsbetreuung möglich ist oder wenn mehrere Kinder zu betreuen sind, kann es auch nach neuem Recht der Frau unzumutbar sein, ganztags arbeiten zu gehen mit der Folge, dass dann der Mann entsprechend länger zahlen muss.
Ein Aufstockungsunterhaltsanspruch besteht nicht mehr. Jedoch können ehebedingte Nachteile - z. B. auf Grund einer "Kinderpause" oder - seltener - der "Haushaltsführung" zu einem zusätzlichen - evtl. sogar lebenslangen - Aufstockungsunterhalt führen.
Im Einzelfall kann ein Unterhaltsanspruch darüberhinaus auch nach dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität bestehen, insbesondere bei sehr langer Ehedauer und Krankheit.
Ein Unterhaltsanspruch kann der Höhe nach herabgesetzt werden oder ganz entfallen, wenn ein Verwirkungsgrund vorliegt, z. B. längeres Zusammenleben mit einem neuen Partner oder Unterhaltsbetrug durch das Verschweigen von eigenen - anzurechnenden - Einkünften.
Bei kurzer Ehedauer kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ganz entfallen.
Rechtsanwalt Klaas Keerl, Fachanwalt für Familienrecht
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