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Insolvenzrecht

Beratung durch Rechtsanwälte für Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in allen Fragen der Unternehmensinsolvenz.

Unsere Auftraggeber sind sehr häufig die Anteilseigner eines insolvenzgefährdeten Unternehmens oder seine Geschäftsführer. Häufig geht es um die Frage, ob und inwieweit vom neu eingeführten Schutzschirmverfahren Gebrauch gemacht werden kann.

In anderen Fällen werden wir auf der Gegenseite tätig, nämlich für die Vertragspartner eines krisengefährdeten Unternehmens, die ein vitales Interesse daran haben, dass der Betrieb als Abnehmer oder Lieferant erhalten bleibt.

Mitunter vertreten wir auch außenstehende Investoren, die interessiert sind, den Geschäftsbetrieb eines insolventen Betriebs zu übernehmen.

Oft geht es auch um die Frage der Kompetenzen des Insolvenzverwalters bei Anfechtung von Rechtshandlungen oder bei Bestreiten von Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle.

Beratung von Insolvenzgläubigern

Vor, während und nach der Insolvenz


Vorfeldberatung:

Nach Insolvenzeröffnung:

Beratung des Insolvenzschuldners

Rechtzeitige Beratung kann Unternehmen sanieren


Vorfeldberatung:

Krisenberatung:

Vertretung nach Insolvenzeröffnung

Ihre Ansprechpartner

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