NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar im Bezirk des
OLG Frankfurt am Main
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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
mit uns eng verbundene
beratung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
(Tel. 069 / 40500420, post@awts.de)
Unsere Sprechzeiten sind
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
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Bei internationalen Handelsbeziehungen können völlig verschiedene Rechtssysteme aufeinander treffen und miteinander kollidieren, sofern die Parteien keine verbindlichen Regelungen getroffen haben.
Handelsverträge, an denen Partner aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, müssen daher weit umfangreicher sein, als rein innerdeutsche Verträge. Sie müssen auch eine Regelung darüber enthalten, welches Recht subsidiär auf den Vertrag zur Anwendung kommen soll.
Oft ist es sinnvoll, eine Regelung dahingehend zu treffen, welche Gerichte im Streitfall entscheiden sollen, ob es staatliche Gerichte sein sollen oder ein Schiedsgericht. Gerichtsort und anwendbares Recht sollten miteinander in Einklang stehen. Es macht wenig Sinn, die Anwendbarkeit deutschen Rechts vor einem Baseler Gericht zu bestimmen. Wichtig ist insbesondere zu klären, ob und wie Urteile oder Schiedssprüche im Ernstfall vollstreckt werden sollen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu klären, wie die Sicherung der Zahlung, aber auch anderer Vertragsleistungen, erfolgen sollen. Der in Deutschland gängige Eigentumsvorbehalt wird beispielsweise im Ausland oft nicht anerkannt. Die Zahlungssicherung durch Bankakkreditiv (letter of credit) oder Bürgschaft oder durch eine Zahlungsausfallversicherung kann eine gute Alternative sein. Weitere Probleme sind oft Fragen des ausländischen Rechts für den Fall, dass der Vertragspartner insolvent wird, oder z.B. Lizenz- und Patentverträge verletzt. Zum Beispiel stellt sich oft die Frage nach der Anerkennung eines Eigentumsvorbehaltes im Ausland, insofern ist Vorsicht bei Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen geboten, die evtl. nicht im Ausland anerkannt werden.
Das Handelsrecht bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Kanzlei. Wir beraten eine Vielzahl von in- und ausländischen Mandanten bei der Gestaltung von nationalen und internationalen Handels- und Lieferverträgen, insbesondere auch hinsichtlich von steuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten insbesondere hinsichtlich:
Nötigenfalls vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gerichten oder Schiedsgerichten.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Optimierung der Arbeitsverhältnisse - Ist Ihr Betrieb/Ihr Unternehmen richtig versichert? - Mit besserem Debitorenmanagement mehr Umsatz machen - Rechtliche Beratung bei Existenzgründung - Wann Factoring lohnt - Unternehmensfinanzierung richtig gestalten - Mehr Umsatz mit Franchising - Beratung in allen Fragen des Gesellschaft- und Steuerrechts - Gewerbemietverträge richtig gestalten - Worauf bei Handelsvertreterverträgen zu achten ist - Tücken des Insolvenzrechts für Unternehmen - Wir beraten bei Leasingverträgen - Was bei Lieferverträgen zu beachten ist - Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf - Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen