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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
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Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
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Pennystocks - so nennt man Aktien, deren Börsenkurs nur wenige Cent beträgt. Sie sind oft ein beliebtes Instrument von Betrügern. Diese versuchen Unbeteiligte mit einer Werbeoffensive - über E-Mails, Faxe, und Telefonanrufe - zum Kauf solcher Werte zu verleiten, oft mit der Behauptung, der Kurs werde in den nächsten Wochen deutlich anspringen. Was viele nicht wissen: Die Betrüger haben sich längst engagiert und die Mehrheit der Aktien übernommen, noch bevor die Werbekampagne anläuft. Wird der Kurs durch die Aufkäufe künstlich in die Höhe getrieben, so hat es zunächst den Anschein, als würde sich eine Vorhersage erfüllen. Genau dann steigen die Betrüger wieder aus dem Geschäft aus - mit sattem Börsengewinn - und die Seifenblase platzt - in den USA ist das Verfahren als „Scalping“ bekannt.
Anfang Februar 2013 warnte die BAFIN z.B. vor der Aktie Swingplane Ventures, bei der entsprechend verdächtige Kursmanipulationen festgestellt wurden.
Nach § 20a WpHG ist es verboten,
Verstöße hiergegen können mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Da die Taten jedoch oft vom Ausland aus begangen werden, ist es schwierig, die Täter zu überführen.
Im Februar 2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main einen der bekanntesten Börsengurus wegen Marktmanipulation mittels eines Börsenbriefes zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Durch Empfehlungen im Börsenbrief wurden bereits totgeglaubte Aktien wiederbelebt, bis die Werte dann endgültig vollständig zusammenbrachen.
Lesen Sie zur Vertiefung:
Die Welt vom 25.02.2014: Börsenbrief-Falle bringt Frick ins Gefängnis
Nach § 37b Wertpapierhandelsgesetz kann ein börsennotiertes Unternehmen seinen Aktionären auf Schadensersatz haften, wenn gegen die Veröffentlichungspflicht verstoßen wurde und ein Neuanleger Aktien deshalb zu überhöhten Kursen erworben hat oder ein Altanleger Aktien wegen der Unterlassung der Information nicht rechtzeitig veräußern konnte. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist sehr weitgehend. Es soll dadurch verhindert werden, dass Insider durch Ausnutzung ihres überlegenen Wissens Kursgewinne für sich und ihr Umfeld generieren können. Auch dies stellt gewissermaßen eine Kursmanipulation dar.
Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer einer Kursmanipulation geworden zu sein, dann sprechen Sie uns an - je eher, desto besser. Nur bei frühzeitiger Kontaktaufnahme können wir mit Erfolg für Sie tätig werden.
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