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Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Unsere Themen im Arbeitsrecht:

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Unter einer Abmahnung versteht man die Beanstandung des Verhaltens des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (oder umgekehrt) als nicht vertragsgemäß.

Dieser Abmahnung kommt im Hinblick auf eine spätere Kündigung des Arbeitsverhältnisses hohe Bedeutung bei. Wenn Sie bereits eine oder gar mehrere Abmahnungen erhalten haben, so kann ein weiterer Verstoß eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch dann rechtfertigen, auch wenn an sich eine Kündigung als unverhältnismäßig anzusehen wäre.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie deshalb diese keinesfalls stillschweigend hinnehmen, sondern stets anwaltlich auf ihre Richtigkeit hin prüfen lassen. Selbst wenn die Vorwürfe des Arbeitgebers berechtigt sind, kann es immer noch sein, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch der Abmahnung formale Fehler gemacht hat. Die Fehlerquellen hierfür sind ähnlich vielfältig wie bei einer Kündigung (siehe dort).

Ergebnis unserer Tätigkeit muss nicht gleich eine Klage vor dem Arbeitsgericht sein. Es kann auch sein, dass es taktisch klüger sein kann, eine Abmahnung erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugreifen. Denn die bei einer Kündigung zu beachtende 3-Wochen-Frist für die Anrufung des Arbeitsgerichts gilt bei einer Abmahnung nicht.

Ein Gespräch mit unseren Experten wird in jedem Fall Ihren Horizont erweitern. Und wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten sogar von der Rechtsschutzversicherung getragen. Ansonsten werden Sie dies sicher zum Anlass nehmen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dann sind Sie - nach Ablauf einer Wartezeit von meist 3 Monaten - wenigstens bei einer drohenden Kündigung im Hinblick auf die Kosten geschützt.

Kostenloses Erstgespräch im Arbeitsrecht

Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um festzustellen, ob es sich lohnt, einen Fall „anzupacken“. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wenn Sie wollen, schildern Sie uns zuvor Ihren Fall via E-Mail. Teilen sie uns bitte auch mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.

Weitere Themen im Arbeitsrecht:

Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Die Abmahnung und wie man sich dagegen wehrt - Welche Besonderheiten bstehen vor dem Arbeitsgericht? - Wissenswertes zum Thema Arbeitsvertrag - Das Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis - Der Aufhebungsvertrag - Befristetes Arbeitsverhältnis - Unsere Tätigkeitsspektrum für Betriebsräte - Die Beratung von Führungskräften - Honorarfragen im Arbeitsrecht - Arbeitsrecht und Insolvenz - Wann ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses angreifbar? - Was man gegen Mobbing im Betrieb tun kann - Fragen der Kosten eines Arbeitsgerichtverfahrens - Schadensersatzfragen im Arbeitsrecht - Die Stellung von Scheinselbständigen im Arbeitsrecht - Steuerliche Fragen im Arbeitsrecht - Verjährung und wichtige Fristen im Arbeitsrecht - Vergütungsansprüche - Wie weit geht das Weisungsrecht im Arbeitsverhältnis? - Wann sind Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag verbindlich? - Was tun bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers? - Besonderheiten bei Zeitarbeit - Was tun bei ungünstigem Arbeitszeugnis?

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht: