Themen Steuerberatung





NOTAR


Notar


KOSTENLOSES

ERSTGESPRÄCH



WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

Hinweise zum Datenschutz -  Impressum - Anfahrt


Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

Abschlusserstellung u.

Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon:

069 / 29723610


E-Mail:

post@rammingerpartner.de


Postanschrift:

Zeil 79

60313 Frankfurt a.M.


Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

PartGmbB | Frankfurt am Main

Auslandskonten - Schwarzgeldkonten

Frankfurter Rechtsanwälte für Steuerrecht informieren zum Thema Legalisierung von Auslandsvermögen

Sie haben noch unversteuertes Auslandsvermögen und möchten Ihre Verhältnisse ordnen? Dann sind Sie bei unseren Steuerfachleuten richtig.

Als im Jahr 2002 der damalige Finanzminister Hans Eichel erstmals ankündigte, dass man den Kampf gegen die Steueroasen aufnehmen wolle, löste das ungläubiges Staunen aus. Das hierzu extra eingeführte Steueramnestiegesetz von 2004/2005 zeigte trotz intensiver Werbung kaum eine Wirkung bei Mandanten. Dass gerade die Schweiz alle überkommenen Traditionen aufgeben würde, war offenbar kaum vorstellbar. Inzwischen haben es viele bereut, die gebotene Chance nicht genutzt zu haben.

Schon bisher haben sich viele Industriestaaten am internationalen Informationsaustausch über Zins- und Dividendenerträge beteiligt (z. B. Kanada, USA). Diese Mitteilungen erfolgten in der Regel aufgrund bilateraler Vereinbarungen in den Doppelbesteuerungsabkommen. Jetzt aber wurde jedoch auf EU-Ebene sowie auf Basis der OECD ein Papier über den automatisierten Informationsaustausch über Bankdaten zum Zwecke der Besteuerung erarbeitet, dem neben Deutschland bereits 54 Länder beigetreten sind, darunter Grossbritannien, Frankreich, Spanien oder Italien und Andorra, aber auch nicht-europäische Staaten wie Südafrika, Argentinien, Brasilien oder Südkorea, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Saudi-Arabien, Costa Rica, China, Indonesien, Kolumbien und die Türkei. Zu den Befürwortern zählen auch die Kanalinseln und die Karibikinseln, ebenso wie Liechtenstein, die Schweiz und Liechtenstein, Lettland, Litauen,  und Indien. Dort ist ab 2017 mit der Einführung von automatischen Kontrollmitteilungen zu rechnen. Das ist eine völlig neue Dimension des internationalen Datenaustausches.

In dieser Situation gibt es unseres Erachtens zur Legalisierung von Auslandsvermögen keine Alternative mehr. Denn die sicheren Häfen werden immer weniger. Noch vor wenigen Jahren galt Singapur als die neue Schweiz des Ostens. Jetzt zeigt sich, dass man auch hier Probleme bekommen wird.

Unser Rat: Nutzen Sie jetzt bei Bedarf die Möglichkeiten, jetzt noch eine strafbefreiende Selbstanzeige zu machen. Die Nacherklärung von Auslandsvermögen macht mit etwa 90% den größten Teil unserer Tätigkeit im Steuerstrafrecht aus. Wir unterstützen eine Vielzahl von Mandanten auf dem Weg zur Steuerehrlichkeit durch Abgabe berichtigter Steuererklärungen / Nachdeklaration von Einkünften, speziell bei komplizierten Stiftungen oder Treuhandkonstruktionen.

Ihre Ansprechpartner

Was Sie noch interessieren könnte:

Was bei Auslandsfirmen zu beachten ist - Bargeldtransfer über die Grenze - Betriebliche Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuern - Ertragsteuerrecht - Grunderwerbsteuer - Durch Selbstanzeige straffrei werden - Die Familie im Steuerrecht - Beratung im Steuerstrafrecht - Beratung im Umsatzsteuerrecht - Was tun, wenn das Finanzamt vollstreckt? - Einspruchsverfahren richtig führen - Der Finanzgerichtsprozess - Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof