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Mediationsverfahren

Vor wenigen Jahren noch gänzlich unbekannt, haben Mediationsverfahren mittlerweile im Bereich Schlichtung enormen Zuspruch erlebt.

Insbesondere wenn wertvolle persönliche Beziehungen auf dem Spiel stehen, das können geschäftliche oder private Beziehungen sein, erscheint es oftmals sinnvoll, ohne Einschaltung der Gerichte nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, wenn Verhandlungen festgefahren sind oder abgebrochen wurden.

Hier kann die Mediation einen gangbaren Weg darstellen, wieder ins Gespräch zu kommen.

Oftmals stehen die jeweils eingenommenen Rechtsstandpunkte nämlich nur stellvertretend für ganz andere Gesichtspunkte.

Der Mediator versucht mit Hilfe einer ausgefeilten Fragetechnik unterschwellige Konflikte, die einer Lösung entgegen stehen können, zu entschärfen und solche Themen, an denen sich früher der Streit entzündet hat einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

Im Idealfall mündet die Mediation in eine von den Parteien maßgeblich mitgestaltete Regelung, auf deren Grundlage die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien neu geordnet werden. Diese wird schriftlich niedergelegt und kann als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit dienen.

Häufig ist ein angenehmer Begleiteffekt der Mediation, dass sich die Beteiligten über Problempunkte klar werden, die früher nicht als Hindernis erkannt wurden.

Zu wenig beachtet wird dabei jedoch mitunter, dass der Mediator zwingend unparteiisch sein muss. Seine Funktion besteht nur darin, die Regeln für die Diskussion vorzugeben und für einen angemessenen Meinungsaustausch zu sorgen und bei der Erarbeitung der Lösung zu unterstützen.

Von daher besteht in einem Mediationsverfahren stets die Gefahr, dass die eine oder auch die andere Partei in Rechtsunkenntnis wichtige Ansprüche vergibt. Z.B. wird der Mediator nicht darauf hinweisen, wenn ein Anspruch bereits verjährt ist oder wenn er von Rechts wegen nicht bestehen kann. Kommt es jedoch aufgrund einer Mediation zu einer bindenden Mediationsvereinbarung, so können auch solche bisher nicht existenten oder einredebehafteten Ansprüche erstarken.

Deshalb sollte jede Mediation anwaltlich begleitet werden, entweder offen oder verdeckt. Bei der offenen Begleitung erscheinen die Parteien zum Mediationsgespräch gemeinsam mit ihren Anwälten, bei der verdeckten Begleitung werden die Rechtspositionen vorher mit den Anwälten besprochen.

Wird Wenn man dies beachtet, so kann eine Mediation gegenüber einem streitigen Verfahren viel Geld und Kosten sparen, und außerdem zu einer Befriedung zwischen Streitparteien führen, ein nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt.

Die Mediation ist besonders häufig in Erb- und Familiensachen anzutreffen, wo man nicht möchte, dass finanzielle Streitigkeiten die familiären Bande - jedenfalls zu den Kindern - zerstören. Doch das Verfahren eignet sich auch hervorragend für viele andere Rechtsbereiche, wie z. B.

Ihr Ansprechpartner für Mediationsverfahren

Rechtsanwalt Klaas Keerl, Mediator (DAA)

Herr Rechtsanwalt Klaas Keerl ist ausgebildeter Mediator (DAA). Er ist aufgrund der in entsprechender Praxis erworbenen psychologischen Kenntnisse in der Lage, auch außerhalb des Familienrechts Mediationsverfahren durchzuführen.

Die Kosten für derartige Verfahren sind überschaubar. In aller Regel fallen nur die Kosten für ein Vorgespräch an, bei dem die Rahmenbedingungen festgelegt werden und sodann die Kosten für die einzelnen Besprechungen, wobei Länge und Dauer der Sitzungen individuell unterschiedlich sind. Alles wird auf günstiger Stundensatzbasis abgerechnet.

Verglichen mit einem Rechtsstreit vor Gericht liegen die Kosten eines Mediationsverfahrens meist deutlich niedriger. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen bereits die Kosten eines Mediationsverfahrens.