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Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Wiechtige Themen im Erbrecht:

Leistungsangebot im Erbrecht

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Erbrechts.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie wissen möchten,

Daneben beraten wir auch Personen, die ihre Interessen durch bestimmte Ereignisse oder Entwicklungen gefährdet sehen.

Nach einem Todesfall beraten wir über Haftungsrisiken und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung , wir machen bestehende Erbrechtsansprüche geltend bzw. weisen ungerechtfertigte Ansprüche zurück. Bei einer Miterbschaft gibt es oft Probleme hinsichtlich der Bewertung und der Auseinandersetzung des Nachlasses. Aufgrund unserer Erfahrung verfügen wir hier über die entsprechenden Ideen und Erfahrungen, um wirksam helfen zu können. Auf Wunsch informieren wir über Möglichkeiten der Steueroptimierung durch Ausschöpfung der Freibeträge und bereiten auch die nötigen Steuererklärungen vor.

Gerne nehmen wir auch Ihre Interessen wahr. Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten und vertreten alternativ:

Wir werden häufig für Familien tätig, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung potentiellen Pflichtteilsansprüchen z. B. eines leiblichen Kindes ausgesetzt sehen, und die die hiermit verbundenen finanziellen Belastungen des Nachlasses bestmöglich abwehren wollen. Hier bestehen bei rechtzeitiger Planung beste Gestaltungsmöglichkeiten, um Pflichtteilsrechte vollständig leerlaufen zu lassen. Allerdings empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung. Nach Eintritt eines Erbfalles ist die Situation ungleich schwieriger.

Selbstverständlich vertreten wir, sofern eine Interessenkollission auszuschließen ist, alternativ auch Pflichtteilsberechtigte. Wir prüfen die Nachlassaufstellungen in sachlicher Hinsicht und nutzen im übrigen das gesamte Spektrum der sich bietenden Möglichkeiten, um möglichst hohe Abfindungssummen zu erreichen.

Übrigens: Wir beraten nicht nur, wie übernehmen bei Bedarf auch Testamentsvollstreckeraufgaben und -funktionen. Sinnvoll ist die Testamentsvollstreckung z. B. zum Schutz minderjähriger Erben oder nicht hinreichend geschäftstüchtiger oder auch behinderter Erben. Vermögen, welches der Testamentsvollstreckung unterliegt, ist bei richtiger Gestaltung vor Gläubigern geschützt und somit nicht antastbar.

Einen Vermögensschutz kann man auch über eine Stiftungserrichtung erzielen. Nur muss man hierbei vieles bedenken. Gerne beraten wir sie auch hier weiter.

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