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Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

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Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



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Gewerberecht

Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater in Frankfurt

Sie suchen einen im Gewerberecht erfahrenen Rechtsanwalt?

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren sowie im Klageverfahren bis hin zur letzten Instanz. Wir beraten insbesondere hinsichtlich:


Wegen der grundsätzlich bestehenden Gewerbefreiheit darf niemand in Deutschland gehindert werden, ein Gewerbe zu betreiben.

Die Gewerbefreiheit ist für Deutsche über die allgemeine Berufsfreiheit durch Art.12 des Grundgesetzes geschützt.

Diese grundsätzliche Freiheit kommt auch anderen EU-Bürgern zugute, bei neu beigetretenen EU-Staaten jedoch erst nach einer vereinbarten Wartefrist.

Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Gewerbes nur bei der Ordnungsbehörde anzeigepflichtig.

Ausnahmen bestehen für bestimmte Sachbereiche:


Für diese Berufe ist eine vorherige Erlaubnis zu beantragen. Auch hier besteht jedoch ein grundrechtlich verbürgter Anspruch auf Zugang zum Gewerbe. Will die Behörde diesen versagen, so muss sie triftige Gründe vorweisen.

Wegen Unzuverlässigkeit kann die Gewerbeausübung untersagt werden. Einer der wichtigsten Gründe für den Widerruf ist die Nichterfüllung der steuerlichen Verpflichtungen, insbesondere die nicht ordnungsgemäße Abführung der Umsatzsteuer.

Gegen einen entsprechenden Bescheid ist Widerspruch und Klage zum Verwaltungsgericht möglich.

Wir beraten auch ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niederlassen wollen, um hier mit Geldmitteln von mindestens 50.000 EUR eine Existenz aufzubauen und Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen (§ 21 des Aufenthaltsgesetzes). Wir räumen die bürokratischen Hindernisse aus.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an.

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