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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
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Sie suchen einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht in Frankfurt am Main? Sie möchten die steueroptimale Nachfolge in der Familie planen und sicher stellen, dass möglichst wenig an den Staat gezahlt werden muss (Steuerminimierung). Vielleicht möchten Sie auch sicher stellen, dass Pflichtteilsberechtigte möglichst wenig aus dem Nachlass erhalten oder wenig geschäftsgewandte Hinterbliebene besonders geschützt werden. Oder ein Todesfall ist eingetreten und Sie benötigen Unterstützung bei der Nachlassabwicklung, gegenüber Miterben, Vermächtnisnehmern und Finanzämtern - in Deutschland, aber auch länderübergreifend. Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe an.
Die aktuelle Situation im Erbrecht ist durch zwei große Projekte geprägt. Zum einen das neue Erbschaftsteuerrecht und zum anderen die neue EU-Erbrechtsverordnung.
Die EU-Erbrechtsverordnung gilt für alle Todesfälle seit dem 17. 8. 2015. Das maßgebliche Erbrecht bestimmt sich danach nicht länger nach der Staatsangehörigkeit, sondern vielmehr nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltesort des Erblassers. Das kann vielfach für unangenehme Überraschungen sorgen. Im Ausland erkennt man vielfach gemeinschaftliche Ehegattentestamente oder Erbverträge nicht als wirksam an. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist oft sehr viel geringer ausgestaltet als nach deutschem Recht. Pflichtteilsrechte sind im Ausland oft gänzlich unbekannt, wohingegen einzelne Länder die Quoten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem deutschen Recht deutlich gesteigert haben. Wir empfehlen deshalb vorsorglich die Überprüfung früher getroffener Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit und ggf. die Anpassung.
Vor dem Todesfall geht es Mandanten oft darum, die eigene Familie zu Lebzeiten optimal abzusichern, d. h. die Steuerbelastung für einen Generationenwechsel möglichst zu minimieren, gleichwohl die Ehefrau / Lebengefährtin abzusichern, Unklarheiten zu beseitigen, und die Angriffsmöglichkeiten Dritter nach Möglichkeit auszuschließen. Das Recht bietet dazu eine Fülle von Möglichkeiten, die umso größer sind, je früher man in die Planung eintritt, andererseits - wie vorzeitige Übertragung von Vermögen - aber doch auch mit Bedacht erfolgen müssen, weil sie grundsätzlich unwiderruflich sind.
Nach einem Todesfall sind die Regelungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Grundsätzlich ist nur binnen der ersten 6 Wochen eine Ausschlagung der Erbschaft möglich; dies lässt sich allerdings durchaus noch zur Steuergestaltung nutzen, um z. B. Kindern einen größeren Anteil zu verschaffen, freilich einzelfallabhängig.
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