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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
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60313 Frankfurt a.M.
Viele Unternehmer haben keine hinreichend genaue Vorstellung vom Wert ihres Unternehmens. Das ist in Kauf- und Verkaufssituationen problematisch, z.B. bei der Suche nach einem betrieblichen Nachfolger, aber auch in vielen anderen Rechtssituationen, z.B. bei der Frage von Abfindungszahlungen (z.B. beim Ausscheiden, Pflichtteilsansprüchen, Zugewinnausgleich oä). Auch Käufer einer Firma oder eines Praxisanteils sind oft über die Wertermittlung in Unkenntnis.
Für die Ermittlung des Unternehmenswertes haben das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Bndessteuerberaterkammer gemeinsame Praxishinweise (2004/1) aufgestellt. Sie weichen entscheidend von den Grundsätzen für die Bewertung von Großunternehmen in IDW S 1 ab.
Entscheidend kommt es hiernach auf die zukünftigen Ertragserwartungen der nächsten Jahre an, für die die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, und die gegenwärtige BWA ein wichtiges Indiz bilden. Stets ist zu berücksichtigen, dass neue Entwicklungen in einzelnen Bereichen, geänderte Rechtsregeln, eine geänderte Nachfragesituation, plötzlich auftretende Konkurrenz oder auch der Inhaberwechsel als solcher zu Abweichungen führen können. Eine ganz entscheidende Frage ist dabei, inwieweit die Persönlichkeit des mitarbeitenden Inhabers maßgeblichen Einfluss auf die Ertragsentwicklung hat.
Die Substanzwerte eines Unternehmens sind - sofern es sich um betriebsnotwendiges Vermögen handelt - entgegen traditioneller Auffassung grundsätzlich irrelevant und nur von geringer Bedeutung. Demgegenüber erhöht nicht betriebsnotwendiges Vermögen grundsätzlich den Kaufpreis, wenn es vom Nachfolger übernommen wird.
Bei freiberuflichen Praxen haben sich berufsspezifische Bewertungsmethoden herausgebildet, die freilich hinsichtlich der oben dargestellten Grundsätze kritisch zu hinterfragen sind.
Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung von Unternehmen, Betrieben, und freiberuflichen Praxen und können Ihnen wertvolle Hilfe bei der Wertermittlung Ihres Unternehmens / Ihrer Gesellschaft leisten. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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