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Versicherung

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Thema Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung soll das finanzielle Risiko für Schäden in Freizeit oder Haushalt abdecken.

Je nach Vertrag ist eine Invaliditätsleistung als EInmalzahlung oder Rente, ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld und/oder eine Todesfallleistung vorgesehen.

Im Schadensfall kommt es jedoch erfahrungsgemäß häufig zu Regulierungsschwierigkeiten.

Bereits die Definition eines Unfalles weicht vom herkömmlichen Sprachgebrauch ab. So ist z.B. ein Stolpern des Versicherten beim Laufen oder Herabgehen einer Treppe kein Unfall, auch wenn es zu gravierenden Gesundheitsschäden führte.

Problematisch ist auch häufig der Nachweis der Kausaität, insbesondere beim älteren Versicherungsnehmer, der vielleicht ohnehin schon gesundheitliche Einschränkungen in einem bestimmten Bereich hat.

Oftmals genügt es nicht, den Schaden als solches zu melden, sondern der Nachweis für Invalidität oä muss binnen einer bestimmten Frist erbracht werden.

Hier kann man als rechtlicher Laie vieles falsch machen, dies lässt sich dann später oft nicht mehr korrigieren.

Unsere Erfahrung aus hunderten von Fällen zeigt: Es ist dringend davor zu warnen, den Leistungsantrag ohne fachanwaltliche Beratung selbst auszufüllen und einzureichen. Lassen Sie sich nach einem Schadensfall von unserem Spezialisten zeitnah unterstützen.

Für die Tätigkeit im Antragsverfahren bieten wir günstige Pauschalpreise an.

Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht:

Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:


Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht


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