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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
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Wird eine neue Gesellschaft gegründet, so ist das in Deutschland sehr häufig eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Offenbar wird viel Wert auf eine Haftungsbeschränkung gelegt. Eine Haftungsbeschränkung lässt sich aber über eine Vielzahl von Alternativen erreichen: Sie wird ebenso über die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) gewährleistet oder über die der GmbH & Co. KG bzw. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Fragen der Besteuerung werden bei Gründung einer Gesellschaft merkwürdigerweise nur selten erörtert, obwohl hierzu doch sehr viel Anlass bestehen würde. Vielen Gesprächen haben wir entnommen, dass der Unternehmer sich oftmals daran orientiert, was die Branche macht.
Beratung wird diesbezüglich nur selten eingeholt. Das verwundert. Speziell bei Familien-Immobiliengesellschaften ist die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zum Beispiel die absolut falsche Rechtsform, weil sie die Immobilien im Betriebsvermögen verhaftet und jegliche steuerfreie Gewinne dadurch unmöglich macht. Die GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist da schon eher geeignet, sie muss hierzu allerdings in steuerlicher Hinsicht angepasst werden, damit die Gewerblichkeitsfiktion entfällt. Auch für denjenigen, der daran denkt, seinen Betrieb später vielleicht einmal an einen Nachfolger zu verkaufen, dürfte eine Personengesellschaft die günstigere Wahl sein.
Was die Risikoeingrenzung angeht, so ist mit der Wahl der Rechtsform nur der erste Schritt getan. Hinzukommen muss eine Risikoabschottung z. B. in Form der Betriebsaufspaltung. Dem Unternehmer gehörendes Privatvermögen muss ausgegliedert werden, damit es im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt.
Welches für Sie die richtige Rechtsform ist und wie Sie aus einer nicht optimalen Rechtsform zur besseren Alternative wechseln können, das klären wir gerne mit Ihnen gemeinsam. Sprechen Sie uns an!
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