Themen Steuerberatung





NOTAR


Notar


KOSTENLOSES

ERSTGESPRÄCH



WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

Hinweise zum Datenschutz -  Impressum - Anfahrt


Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

Abschlusserstellung u.

Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon:

069 / 29723610


E-Mail:

post@rammingerpartner.de


Postanschrift:

Zeil 79

60313 Frankfurt a.M.


Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

PartGmbB | Frankfurt am Main

Prozessführung vor dem Finanzgericht

Rechtsanwälte für Steuerrecht aus Frankfurt zum Thema Prozessführung vor dem Finanzgericht

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Führung eines Finanzgerichtsverfahrens vor einem der deutschen Finanzgerichte? Die hier genannten Rechtsanwälte haben über 20-jährige Erfahrung vor Finanzgericht. Gerne werden wir für Sie tätig.

Allgemeines zum Finanzgerichtsverfahren

Ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ohne Erfolg geblieben, so steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Rechtsweges zum Finanzgericht offen.

Anders als die Finanzämter ist die Rechtsprechung nicht an die Richtlinien der Finanzverwaltung gebunden, insbesondere nicht an die so genannten Nichtanwendungserlasse, wo z. B. das Ministerium seinen nachgeordneten Dienststellen vorgeschrieben hat, ein Urteil des Bundesfinanzhofes einstweilen nicht über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Gerade der Bundesfinanzhof als das oberste deutsche Gericht sieht seine Funktion nicht nur darin, Verwaltungsvorschriften, die ohne eine ausreichende Grundlage ergangen sind, auch einmal zu Gunsten des Steuerbürgers einzudämmen und damit auch Gesetzeslücken, die zu einer Steuerersparnis führen können, zum Durchbruch zu verhelfen.

Hierzu gab es in der Vergangenheit für Insider etliche spektakuläre Fälle, man denke nur z. B. an den Sonderausgabenabzug für Berufsausbildung oder den Abzug von Rechtsverfolgungskosten als außergewöhnliche Belastungen. Freilich hat die Finanzverwaltung in diesen Fällen alsbald für eine Nachbesserung der Rechtsvorschriften gesorgt. Zum Beispiel wurde das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. 12. 2012 zur Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten bereits zum 1. 1. 2013 durch eine Änderung des § 33 EStG obsolet.

Wenngleich die Finanzgerichte nach unserer Verfassung als frei und unabhängig sind und sich die meisten Richter auch um eine entsprechende Neutralität bemühen, so ist doch festzustellen, dass nur verhältnismäßig wenige Klagen letztlich Erfolg haben. Sicher mag das auch daran liegen, dass vor den Finanzgerichten kein Anwaltszwang besteht und letztlich jeder Steuerpflichtige seine laienhaften Vorstellungen vor Gericht tragen kann. Doch erklärt dies nicht die Voreingenommenheit mancher Finanzrichter, die der Verwaltung deutlich näher zu stehen scheinen, als dem Steuerbürger. Es wirkt dann häufig befremdlich, wenn die Sitzungen der Finanzgerichte nicht an seinem Sitz in Kassel, Neustadt, usw., sondern ausgerechnet beim beklagten Finanzamt stattfinden, auch wenn das für die Beteiligten bequem ist und die Behördenvertreter längere Anfahrtswege und damit Steuergelder sparen. Hier würde es dem Ansehen des Finanzgerichts sicher gut tun, wenn die Verhandlung nicht gerade beim rechtlichen Gegner, sondern vielleicht in Räumen des Amts- oder Landgerichts stattfinden würde.

Ärgerlich ist die Verfahrensdauer. Die Gerichte sind chronisch überlastet. Bis ein Verfahren vor dem Finanzgericht abgeschlossen ist, dauert es - je nach Gericht - selbst in einfach gelagerten Fällen mitunter Jahre. Manche Akten erleben mehrere Zuständigkeitswechsel von Richtern, aber auch von Kammern. Hier müsste dringend nachgebessert werden.

Für die Kostenlast gelten die aus dem Zivilrecht bekannten Grundsätze. Der Verlierer eines Rechtsstreits muss alle entstandenen Kosten tragen. Zu erstatten sind indes nur die Kosten nach amtlicher Gebührentabelle, nicht auch die Kosten einer besonderen Vergütungsvereinbarung. Das Finanzamt lässt sich vor dem Finanzgericht stets nur durch Beamte vertreten; hierfür werden Kosten bislang nicht erhoben. Es verbleiben letztlich nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten, so dass der Steuerpflichtige mit einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht kein allzu großes Risiko eingeht.

Ihre Ansprechpartner

Was Sie noch interessieren könnte:

Was bei Auslandsfirmen zu beachten ist - Auslandskonten und das deutsche Finanzamt - Bargeldtransfer über die Grenze - Betriebliche Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuern - Ertragsteuerrecht - Grunderwerbsteuer - Durch Selbstanzeige straffrei werden - Die Familie im Steuerrecht - Beratung im Steuerstrafrecht - Beratung im Umsatzsteuerrecht - Was tun, wenn das Finanzamt vollstreckt? - Einspruchsverfahren richtig führen - Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof