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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main, der über die rein gesellschaftsrechtlichen Fragen auch in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht bewandert ist? Dann sollten wir uns kennen lernen.
Das Gesellschaftsrecht bestimmt die Grundlage für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, hat aber auch wesentliche haftungs- und steuerliche Auswirkungen. Dabei steht das deutsche Gesellschaftsrecht nicht allein, sondern wird durch europäische und internationale Entwicklungen beeinflusst. So hatte z. B. die hohe Nachfrage nach der britischen Limited wesentlichen Einfluss auf die Schaffung der Unternehmergesellschaft im deutschen GmbH-Recht. Ohne die Rechtsform der Limited Liability Partnerships hätte es wohl auch die Entwicklung der Partnerschaftsgesellschaft mbB nicht gegeben.
Andererseits ist das Gesellschaftsrecht engstens mit dem Steuerrecht verzahnt. Oft machen gerade steuerliche Erfordernisse bestimmte gesellschaftsrechtliche Entwicklungen nötig. Und umgekehrt können gesellschaftsrechtliche Veränderungen enorme steuerliche Belastungen mit sich bringen. Deshalb ist es unabdingbar, bei allen Veränderungswünschen stets auch die steuerlichen Auswirkungen gründlich zu prüfen.
Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Rechtsform eines Unternehmens sollte von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Oft haben sich die Verhältnisse inzwischen geändert, die noch für die Gründung eines Unternehmens galten. Vielleicht möchte man das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen reduzieren, vielleicht Angehörige typisch still beteiligen. Oder man möchte den Besitz vom Betriebsrisiko abkoppeln. Auch wer plant, in den nächsten 10 Jahren sein Unternehmen zu verkaufen, kann dies in der Rechtsform der Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen tun.
Durch das jüngst geänderte Erbschaftsteuerrecht sind z.B. zahlreiche Gesellschaftsverträge den dort genannten Erfordernissen anzupassen, damit nicht der volle Wert einer Unternehmensbeteiligung, sondern nur ein um 1/3 geminderter Wert zum steuerlichen Ansatz kommt. Hierzu sind Entnahme- und Ausschüttungsbegrenzungen, Verfügungsbeschränkungen und Abfindungsbeschränkungen in den Vertrag aufzunehmen.
Wir beraten beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, wie auch beim Eintritt oder Austritt als Gesellschafter oder Teilhaber. Eine Beratung kostet vergleichsweise wenig, kann Sie aber vor großem Schaden bewahren.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Gesellschafterauseinandersetzungen, auch bereits beim Verdacht auf Untreue durch Mitgesellschafter oder auch nach offen zutage getretenen Gesellschafterstreitigkeiten, die häufig für alle Beteiligten sehr unangenehm werden können und nicht selten mühsam Aufgebautes zerstören.
Sprechen Sie uns in solchen Fällen bitte frühzeitig an!
Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht reicht von der Beratung über die Rechtsform und Organisation bei Start-Ups oder bei Niederlassungen / Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschaften über Fragen der Unternehmensumwandlung und Umstrukturierung bis hin zu Restrukturierungs- und Sanierungsfragen.
Im Fokus stehen bei uns mittelständische und kleinere Unternehmen jeder Rechtsform, aber auch Niederlassungen ausländischer Konzerne. Des weiteren bieten wir:
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform in haftungsrechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unter Zugrundelegung von verschiedenen Ausgangssituationen.
Wir beraten über Möglichkeiten des Wechsels von einer weniger geeigneten in eine besser erscheinende Rechtsform, prüfen die steuerlichen Auswirkugnen, legen die entsprechenden Schritte fest, holen entsprechende Zustimmungen ein und bereiten die notiellen Urkunden vor.
Wir analysieren die gewählte Rechtsform auch im Hinblick auf steuerliche Risiken (z.B. stille Reserven) und Insolvenzszenarien.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Optimierung der Arbeitsverhältnisse - Ist Ihr Betrieb/Ihr Unternehmen richtig versichert? - Mit besserem Debitorenmanagement mehr Umsatz machen - Rechtliche Beratung bei Existenzgründung - Wann Factoring lohnt - Unternehmensfinanzierung richtig gestalten - Mehr Umsatz mit Franchising - Gewerbemietverträge richtig gestalten - Worauf bei Handelsvertreterverträgen zu achten ist - Tücken des Insolvenzrechts für Unternehmen - Internationale Verträge richtig gestalten - Wir beraten bei Leasingverträgen - Was bei Lieferverträgen zu beachten ist - Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf - Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen