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Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Viele Eheleute meinen, ihr Ehegatte würde bei einem Todesfall alles erben. Das ist jedoch nicht immer richtig. Was der Ehegatte von Gesetzes wegen erbt, hängt vom Güterstand ab. Die Erbfolge in der deutschen "Normalfamilie" (Vater und Mutter leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und aus der Ehe ist wenigstens ein Kind hervorgegangen) bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte erbt, während sich die Kinder die andere Hälfte des Nachlasses teilen. Bei kinderlosen Eheleuten fällt ohne Testament zugunsten des überlebenden Ehegatten 1/4 Ihres Nachlasses an die Eltern, ggf. an die Geschwister, und der überlebende Ehegatte muss sich mit seinen Schwiegereltern oder Schwager oder Schwägerin auseinandersetzen, was häufig nicht gewollt war.
Ist die frühere Ehe geschieden worden, stehen dem geschiedenen Ehegatten weder ein Erb- noch ein Pflichtteil zu. Testamente zu seinen Gunsten werden mit dem Scheidungsantrag hinfällig. Trotzdem kann im Einzelfall ein so genanntes Geschiedenentestament notwendig sein, um zu verhindern, dass ausgerechnet der frühere Ehegatte etwas erbt.
Sind Sie nicht verheiratet, haben aber einen Lebensgefährten oder eine Lebensgefährtin, so geht diese/r völlig leer aus, wenn Sie kein Testament zu seinen Gunsten machen. Dies ist vielen nicht bekannt.
Denken Sie daran, dass alle Ihre Kinder - auch Adoptivkinder, aber auch außereheliche Kinder - ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht haben. Kein Kind geht leer aus, auch wenn der Kontakt schon lange abgebrochen ist. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.
Zuwendungen des Erblassers an spätere Erben oder Dritte können im Erbfall erhebliche Konsequenzen haben, beispielsweise den Pflichtteilsergänzungsanspruch eines nicht beschenkten Kindes auslösen! Alle größeren lebzeitigen Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre sollten deshalb ermittelt und ggf. bei der Testamentserrichtung berücksichtigt werden!
Wenn Sie mit Ihrem früheren Ehegatten zu Gunsten z.B. der gemeinsamen Kinder bereits testiert haben, dann sind Sie daran gebunden, wenn diese Begünstigungen als „wechselbezüglich“ anzusehen sind.
Dann kommt es häufig zu einer Nachlassspaltung, wenn nicht durch Testament für eine Harmonisierung gesorgt wurde: Der inländische Nachlass wird nach der einen (z. B. deutschen) Rechtsordnung behandelt, der ausländische Nachlass nach der anderen (ausländischen). Diese Nachlassspaltung führt zwangsläufig zu rechtlichen Schwierigkeiten, wenn sie denn überhaupt von Ihnen so gewollt ist.
Ein Testament ist auch dann ratsam, wenn der Nachlass umfangreich und schwer zu überblicken ist. Wer außer Ihnen weiß, wo Sie Vermögen angelegt haben und worauf bei einem eventuellen plötzlichen Todesfall genau zu achten wäre? Ein Testament bietet die hervorragende Möglichkeit, Vorsorge hierfür zu treffen.
Für Erbfälle seit dem 17. 8. 2015 bestimmt sich das maßgebliche Erbrecht nicht mehr - wie bisher - nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn ein Deutscher z. B. in die Schweiz ausgewandert ist, dann gilt für ihn künftig schweizer Erbrecht. Das kann zu bösen Überraschungen führen. Das dort geltende Erbrecht ist häufig nicht gewollt und oft sind seine Besonderheiten nicht einmal bekannt.
Fehlende testamentarische Regelungen führen fast immer dazu, dass Steuerfreibeträge nicht optimal ausgeschöpft werden und man es unterlässt, Sachverhalte so zu gestalten, dass sie sich möglichst steuergünstig auswirken. Dadurch kommt es bei nicht beratenen Familien zwangsläufig zu ärgerlichen Steuermehrbelastungen, die man hätte vermeiden können.
Unsere Leistungsangebote im Erbrecht - 10 wichtige Tipps zur Nachfolgeplanung - Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge - Der überlebende Ehegatte im Erbrecht - Der überlebende Lebensgefährte im Erbrecht - Der Einfluss lebzeitiger Schenkungen auf das Erbrecht - Pflichtteilsrechtsansprüche und das Erbrecht - Wichtige Hinweise für den Erbfall - Was gilt bei Erbfällen mit Auslandsbezug? - Wichtiges zur Erbschaftsteuer - 10 Tipps zur Verminderung der Erbschaftsteuer - Alles zu Erbschaftsteuer-Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen