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Unsere Themen im Arbeitsrecht:

Vergütungsansprüche im Arbeitsrecht

Für die Höhe der Vergütung ist in erster Linie der Arbeitsvertrag maßgebend. Vergütung in diesem Sinne ist nicht nur das Bruttomonatsgehalt, hierzu rechnen auch geldwerte Vorteile, Gratifikationen, Tantiemen, oder Sonderzuwendungen und auch eine betriebliche Altersvorsorge.  

Daneben können Vergütungen in Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Tarifverträge sind zu berücksichtigen, wenn die Parteien tarifgebunden sind oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Einen Überblick über die maßgeblichen Tarifverträge finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Eine weitere Quelle für Vergütungsansprüche ist das Entsendegesetz. Es gilt für alle regelmäßig im Inland beschäftigten Arbeitnehmer des Bauhaupt- und Nebengewerbe (Dachdecker, Elektriker), für Reinigungsbetriebe, für Gebäudereinigung, Briefzustellung, Sicherheitsdienste, Pflegeleistungen u. a. unabhängig davon, ob es sich um eine in- oder ausländische Firma handelt. Es werden Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen festgeschrieben und es wird eine Haftung des Auftraggebers normiert.

Im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft, kommt es häufig zu Eingruppierungsklagen.

Schließlich kann sich ein höherer Vergütungsanspruch auch aus dem neuen Anti-Diskriminierungsgesetz ergeben.

Neustens kommt auch noch das Gesetz über den Mindestlohn zum Tragen. Darüberhinaus kann eine vereinbarte Vergütung unwirksam sein, wenn sie die übliche Vergütung in anstößigem und sittenwidrigem Umfang unterschreitet. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf die übliche Vergütung.

Ein weiteres Thema sind Überstunden und Arbeitszeit. Generell ist zu sagen, dass die Arbeitszeit mit dem Betreten des Betriebs beginnt. Muss der Mitarbeiter sich z.B. umziehen, oder Vorbereitungsarbeiten ausführen, um mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen, so rechnet das zur Arbeitszeit und ist vom Arbeitgeber zu vergüten. Ebenso rechnen z.B. im Verkauf notwendige Nacharbeiten nach Geschäftsschluss noch zur Arbeitszeit, z.B. wenn noch Abrechnungen gemacht werden müssen.

Ebenso sind ausdrücklich angeordnete oder geduldete Überstunden vom Arbeitgeber zu vergüten.

In Vergütungssachen sind Ihnen unsere erfahrenen Fachanwälte gerne behilflich.

Kostenloses Erstgespräch im Arbeitsrecht

Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um festzustellen, ob es sich lohnt, einen Fall „anzupacken“. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wenn Sie wollen, schildern Sie uns zuvor Ihren Fall via E-Mail. Teilen sie uns bitte auch mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.

Weitere Themen im Arbeitsrecht:

Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Die Abmahnung und wie man sich dagegen wehrt - Welche Besonderheiten bstehen vor dem Arbeitsgericht? - Wissenswertes zum Thema Arbeitsvertrag - Das Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis - Der Aufhebungsvertrag - Befristetes Arbeitsverhältnis - Unsere Tätigkeitsspektrum für Betriebsräte - Die Beratung von Führungskräften - Honorarfragen im Arbeitsrecht - Arbeitsrecht und Insolvenz - Wann ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses angreifbar? - Was man gegen Mobbing im Betrieb tun kann - Fragen der Kosten eines Arbeitsgerichtverfahrens - Schadensersatzfragen im Arbeitsrecht - Die Stellung von Scheinselbständigen im Arbeitsrecht - Steuerliche Fragen im Arbeitsrecht - Verjährung und wichtige Fristen im Arbeitsrecht - Vergütungsansprüche - Wie weit geht das Weisungsrecht im Arbeitsverhältnis? - Wann sind Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag verbindlich? - Was tun bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers? - Besonderheiten bei Zeitarbeit - Was tun bei ungünstigem Arbeitszeugnis?

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht: