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KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail:
Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Sind Sie bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt?
Dann lohnt es sich, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung gründlich zu lesen.
Während des Einsatzes in einem Zielunternehmen haben Sie danach nämlich Anspruch auf die gleiche Vergütung, die auch den übrigen Arbeitnehmern im Zielunternehmen gezahlt wird. Um den üblichen Lohn in Erfahrung zu bringen, statuiert § 13 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung einen Anspruch auf Auskunft.
Weiterhin muss die Entleiherfirma den Leiharbeitnehmer über zu besetzende Stellen informieren, unabhängig davon, ob es sich um unbefristete oder befristete Stellen handelt. Allerdings kann die Information am „Schwarzen Brett“ des Entleihbetriebs erfolgen.
Dem Leiharbeitnehmer ist in gleicher Weise wie den eigenen Arbeitnehmern Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kantine, Betriebskindergarten o.ä.) zu gewähren (§ 13b des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung).
Außerdem haftet der Entleihbetrieb für die Sozialversicherungsbeiträge, falls der Verleihbetrieb insolvent wird (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Entsprechendes gilt für die Berufsgenossenschaft.
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um festzustellen, ob es sich lohnt, einen Fall „anzupacken“. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wenn Sie wollen, schildern Sie uns zuvor Ihren Fall via E-Mail. Teilen sie uns bitte auch mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.
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