Die nachfolgenden Fragebögen sollen Ihnen und uns für die häufigsten Anwendungsfälle eine Hilfe sein (bitte anklicken)
Kauf eines unbebauten Grundstückes
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Fragebogen Volljährigenadoption
NOTAR
Dr. Harald Ramminger
Notar im Bezirk des
OLG Frankfurt am Main
KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2018 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn und Finanz),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
mit uns eng verbundene
beratung, Treuhand und Steuerberatung
(Tel. 069 / 40500420, post@awts.de)
Derzeit
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Montags-Freitags 9-17 Uhr
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Unsere Briefanschrift lautet
Zeil 79
60313 Frankfurt
Unser Notar bietet alle üblichen Notariatsdienstleistungen: Von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung über Vollmachten und Schuldanerkenntnisurkunden bis hin zu komplexen Verträgen.
Die üblichen Geschäftszeiten sind Montags-Freitags, 8-18 Uhr. Abends, Samstags, Sonntags und Feiertags ist die Geschäftsstelle geschlossen. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen gemacht werden, z.B. wenn die Beteiligten eines Immobilienkaufvertrags während der normalen Geschäftszeiten verhindert sind.
Auswärtstermine (z.B. Hausbesuche beim gehunfähigen Erblasser oder Teilnahme an einer Hauptversammlung) darf der Notar nur im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main wahrnehmen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst dabei alle Stadtteile von Frankfurt am Main, die Städte Bad Vilbel, Karben und im Main-Taunus-Kreis die Stadtgemeinden Eschborn einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt, Hattersheim einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim, Hofheim einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim. Wallau und Wildsachsen und die Landgemeinden Kriftel, Liederbach, Sulzbach. Liegt der Ort außerhalb der o.g. Ortschaften, muss der Notar ggf. einen örtlich zuständigen Kollegen hinzuziehen.
Nicht tätig werden darf der Notar, wenn er in derselben Angelegenheit schon einmal als Rechtsanwalt oder Steuerberater tätig wurde, z.B. eine anwaltliche Beratung stattgefunden hat. Hingegen ist eine Vorbefassung unschädlich, wenn
Bei Verbrauchergeschäften hat der Notar den Beteiligten mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin einen Vertragsentwurf zu übermitteln, damit diese das geplante Geschäft in Ruhe überdenken können (§ 17 BeurkG). Verbrauchergeschäfte sind all diejenigen Geschäfte, wo ein Verbraucher einem Unternehmer gegenübersteht.
Wer der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, bedarf zwingend eines Dolmetschers. In diesem Fall raten wir dringend an, die gesamte Urkunde im Vorfeld übersetzen zu lassen, um sich in angemessener Weise mit den Regelungen befassen zu können. Einen amtlich bestellten und vereidigten Dolmetscher für Frankfurt finden Sie über die amtliche Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justizverwaltung.
Dr. Harald Ramminger, Notar