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Unsere Themen im Berufshaftungsrecht:

Anwaltshaftung

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt, weil Sie Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung prüfen lassen und gegebenenfalls einen Regress geltend machen möchten? Dann sind Sie hier richtig. Die unten genannten Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung speziell im Bereich Rechtsanwaltshaftung und werden über Frankfurt hinaus auch vor den Landgerichten in Offenbach, Hanau, Aschaffenburg, Wiesbaden, Darmstadt, Mainz, und Gießen sowie darüberhinaus in ganz Deutschland tätig.

Rechtsanwalthaftung meist wegen Fristversäumnissen

Rund 50% aller anwaltlichen Fehler sind Fristversäumnisse. Verjährungsunterbrechende Maßnahmen werden fehlerhaft oder falsch ausgeführt, so dass sie keine oder unzureichende Wirkung entfalten. Klagen werden mitunter wegen Überlastung viel zu spät eingereicht, so dass Ansprüche wegen Verjährung abgewiesen werden. Mahnbescheide oder Güteanträge werden fehlerhaft erstellt. Oder es wird versäumt, rechtzeitig eine Streitverkündung gegen Beteiligte auszusprechen.

Zunehmend bewusste Falschberatung über die Chancen eines gerichtlichen Vorgehens

Mehr und mehr stellen wir aber fest, dass Rechtsanwaltskanzleien ganz bewusst und systematisch über die Chancen und Risiken in Rechtssachen falsch beraten. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt deshalb im Juni 2017 die Geschäftsräume der PWB Rechtsanwälte aus Jena durchsucht. Vorwurf: Betrug und Untreue gegenüber den eigenen Mandanten. Diese seien in völlig sinnlose Verfahren gelockt worden, um Gebühren zu schinden. Nach unseren Erfahrungen ist PWB aber keineswegs ein Einzelfall. Bei den sogenannten Anlegeranwälten ist das Vorgehen von PWB geradezu typisch. Jedoch ist das Verhalten keineswegs auf Anlegersachen beschränkt. Viele Rechtsanwälte haben keinerlei Skrupel, ihre Mandanten in aussichtslose Prozesse hinein zu treiben, für die dann später die Kosten getragen werden müssen.

Umfangreicher Pflichtenkatalog des Rechtsanwalts

Doch auch im Übrigen sind die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts stellt, hoch:

Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung verpflichtet und muss seinen Mandanten vor möglichen Schädigungen bewahren.

Bei der Prüfung der Aussichten eines beabsichtigten Prozesses muss der Anwalt vor allem den ihm vorgetragenen Sachverhalt daraufhin überprüfen, ob er geeignet ist, den von dem Auftraggeber erstrebten Erfolg zu begründen.

Auf mögliche Bedenken gegen die Erfolgsaussichten einer Klage muss er den Auftraggeber hinweisen.

Wenn die Prüfung ergibt, dass die beabsichtigte Klage nur wenig Aussicht auf Erfolg hat, darf der Rechtsanwalt dies nicht verschweigen; er muss vielmehr von sich aus hinreichend deutlich zu dem Grad des Risikos und der Wahrscheinlichkeit des Prozessverlustes aufklären.

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, vor einer Beratung seines Mandanten den Sachverhalt, den er beurteilen soll, genau zu ermitteln. Er darf zwar auf die Richtigkeit von Informationen des Mandanten tatsächlicher Art vertrauen. Jedoch bleibt der Anwalt verpflichtet, durch Befragen seines Mandanten alle Punkte tatsächlicher Art bzw. die Einzelheiten einer vertraglichen Gestaltung zu klären, auf die es für die rechtliche Beurteilung ankommen kann. Der Anwalt muss nämlich damit rechnen, dass der Mandant derartige Beurteilungen nicht verlässlich genug vornehmen kann, weil ihm entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse fehlen.

Kann der Rechtsanwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht übernehmen, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.

Der Rechtsanwalt ist bei seinem Vorgehen verpflichtet, stets den sichersten Weg zu beschreiten.  

Weisungen des Mandanten hat er zu befolgen, die Rechtslage muss er kennen und über die Entwicklung der Rechtsprechung in der Fachliteratur hat er sich zeitnah zu informieren.

Wie erkennen Sie Fehler des Rechtsanwalts?

Wenn Ihr Anspruch plötzlich vom Gericht als „verjährt“ abgewiesen wird, dann ist ein Verschulden naheliegend.

Ein Warnsignal ist auch, dass Sie einen Prozess verlieren, von dem der Rechtsanwalt behauptete, dass Sie gute Chancen haben. Oder dass im Urteil der Anspruch als "unsubstantiiert" bezeichnet wird. In derartigen Fällen sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um eine zweite Meinung einzuholen.

Übrigens: Vertrauen Sie nicht darauf, dass man in der Berufungsinstanz die in der Ausgangsinstanz gemachten Fehler schon korrigieren könne. Seit der Zivilprozessreform aus dem Jahr 2002 ist das nur noch eingeschränkt möglich. Insbesondere gerichtliche Hinweise sollte der Mandant ernst nehmen. Von daher nehmen Sie am besten sobald als möglich Kontakt zu uns auf, sobald Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anwalt Fehler macht.

Beachten Sie: Es reicht nicht aus, dass fest steht, dass ein Rechtsanwalt fehlerhaft gearbeitet hat. Sie müssen außerdem auch beweisen können, dass bei sachgemäßer Behandlung ein Schaden vermieden worden wäre. Allerdings kommt Ihnen hierbei eine Beweiserleichterung in mehrfacher Hinsicht zu Gute. So ist z. B. davon auszugehen, dass der Mandant einer entsprechenden sachgerechten Beratungsempfehlung gefolgt wäre. Im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität reicht ferner eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO aus. Es ist also oftmals nicht erforderlich, den Schaden genau zu ermitteln.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Harald Ramminger, Steuerberater, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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