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Versicherungsrecht

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Thema Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung soll im Krankheitsfall die Kosten des Verdienstausfalles kompensieren. Sie ist hauptsächlich für Selbstständige gedacht.

Im Schadensfall wird ein zuvor fest gelegter Tagegeldsatz gezahlt.

Die Versicherung endet jedoch bedingungsgemäß mit dem Eintritt dauernder Berufsunfähigkeit.

Viele Versicherungen stellen nach einer gewissen Zeit ihre Leistungen wegen angeblicher dauernder Berufsunfähigkeit ein.

Dies sollte vom Versicherten nicht kritiklos hingenommen werden. Solange noch die Möglichkeit einer Besserung des Krankheitszustandes besteht, besteht auch der Leistungsanspruch fort.

Freilich ist hier Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht unerlässlich. Sprechen Sie unseren Spezialisten an, wir helfen gerne weiter.

Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht:

Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:


Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht


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