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KOSTENLOSES

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WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

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Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

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Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



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Honorarfragen

Kostenloses telefonisches Vorgespräch

Wir möchten Sie gerne von uns überzeugen. Erleben Sie die Erfahrung und Kompetenz unserer Rechtsanwälte im persönlichen Gespräch. Interessenten bieten wir ein kostenloses telefonisches Vorgespräch im zeitlichen Umfang von bis zu 15 Minuten an (gilt jedoch nicht für Verbraucherinsolvenzen oder Zwangsvollstreckung).

Gesetzliche Honorarregelung

Unsere Tätigkeit für Sie rechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Danach ist grundsätzlich der Streitwert oder Gegenstandswert für die Gebührenbestimmung maßgeblich.

Gesetzliche Honorarregelung

Für besondere Beratungs-, Recherche- oder Gutachtensarbeiten findet sich im RVG keine Regelung, so dass wir hierfür eine Regelung treffen müssen.

Bei Tätigkeit vor Ort oder in sehr umfangreichen Verfahren bieten wir Ihnen eine Abrechnung auf Grund von günstigeren Tagessätzen an. Auf Wunsch kann alternativ eine Pauschalvereinbarung getroffen werden. Dauermandanten, die monatlich ein festes Beratungsvolumen abrufen, bieten wir den Abschluss einer Sondervereinbarung mit einem festen Stundenkontingent und einem interessanten Preisnachlass an. Ein Gebührenvorschuss ist insbesondere bei Neumandaten grundsätzlich erforderlich.

Unverbindliche Kostenauskunft

Gerne geben wir Ihnen über die anfallenden Kosten Auskunft, wenn Sie uns eine Mail schreiben und uns um ein Angebot bitten. Schildern Sie uns hierzu bitte Ihren Fall und die gewünschten anwaltlichen Aktivitäten. Unser Kostenangebot ist übrigens völlig unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.