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Versicherungsrecht

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Thema Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung kommt es unserer Erfahrung nach immer wieder zu Ablehnungen des Deckungsschutzes, die offensichtlich nicht gerechtfertigt sind.

Die Versicherungen setzen mit dieser Strategie ganz offensichtlich darauf, dass der Versicherte vor einer so genannten Deckungsklage zurückschreckt, die er auf eigenes Risiko erheben müsste.

Wir haben es uns deshalb zum Grundsatz gemacht, jede ablehnende Entscheidung der Rechtsschutzversicherung anhand von Kommentar und Rechtsprechung nachzuprüfen. In mehr als 50% aller Fälle waren die Ablehnungen zweifelhaft oder sogar grob fehlerhaft.

Nicht selten braucht es nur entsprechender Zitate, um die Versicherung zum Einlenken zu bewegen.

Wie auch sonst raten wir jedoch grundsätzlich, von einer eigenen Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung abzusehen.

Wir erledigen das gerne für Sie.

Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht:

Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:

Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht


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