Themen Steuerberatung





NOTAR


Notar


KOSTENLOSES

ERSTGESPRÄCH



WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

Hinweise zum Datenschutz -  Impressum - Anfahrt


Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

Abschlusserstellung u.

Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon:

069 / 29723610


E-Mail:

post@rammingerpartner.de


Postanschrift:

Zeil 79

60313 Frankfurt a.M.


Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

PartGmbB | Frankfurt am Main

Steuern und Familie

Fachanwälte für Steuerrecht informieren zum Thema Steuern & Familie

Sie sind Unternehmer und haben Familie? Dann sollten Sie sich von unseren Fachleuten über die Möglichkeiten informieren lassen, die sich aus Ihrer Familiensituation für Sie bietet.

Sie wissen sicher schon, dass es günstiger ist, die im Betrieb mitarbeitende Ehefrau dies nicht umsonst tun zu lassen, sondern auf 450 EUR Basis. Denn das so verdiente Geld ist aufgrund der Pauschalbesteuerung nur mit etwa 25% belastet, während normalerweise der Steuersatz bei 45% liegt.

Sie haben es vielleicht auch schon so eingerichtet, dass das Betriebsgrundstück / die Betriebsimmobilie nicht Ihnen, sondern Ihrer Frau gehört (sogenanntes Wiesbadener Modell). Die Ehefrau erzielt Einkünfte aus Vermietung und kann dadurch steuerfreie Wertsteigerungen erzielen. Beim Verkauf der Immobilie an die Ehefrau lebt ein bereits abgeschriebenes Objekt wieder auf. Beim Betriebsinhaber kann ein steuerlicher Buchwertgewinn durch eine 6b-Rücklage neutralisiert werden.

Selbstverständlich können Sie auch Ihr Kind / Ihre Kinder steuergestalterisch einsetzen.

Doch es gibt noch weit mehr Möglichkeiten, als Sie denken und als allgemein bekannt ist, die aber freilich immer abhängig von Ihrer individuellen Situation sind. Außerdem gibt es für den Steuersparer natürlich jede Menge Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.

Ihre Ansprechpartner

Was Sie noch interessieren könnte:

Was bei Auslandsfirmen zu beachten ist - Auslandskonten und das deutsche Finanzamt - Bargeldtransfer über die Grenze - Betriebliche Steuern - Erbschaft- und Schenkungsteuern - Ertragsteuerrecht - Grunderwerbsteuer - Durch Selbstanzeige straffrei werden - Beratung im Steuerstrafrecht - Beratung im Umsatzsteuerrecht - Was tun, wenn das Finanzamt vollstreckt? - Einspruchsverfahren richtig führen - Der Finanzgerichtsprozess - Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof