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Ertragssteuerrecht

Frankfurter Rechtsanwälte für Steuerrecht informieren zum Thema Ertragsteuerrecht (d.h. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)

Unter den Ertragsteuern versteht man alle gewinnabhängigen Steuern, die natürliche Personen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften zahlen, also:


Vor allem die Gewebesteuer wirkt sich dabei im internationalen Steuervergleich störend aus, denn eine solche Zusatzsteuer ist weithin unbekannt und denn die vielen Hinzu- und Abrechnungen (§§ 7, 8 GewStG) mit ihren Einzelfallregelungen sind ausländischen Investoren, aber auch Existenzgründern, nur schwer zu vermitteln.

Dies gilt auch für die Systematik der unterschiedlichen Gewerbesteuer-Hebesätze. Schon mehrfach hat man deshalb den Versuch unternommen, die Gewerbesteuer zu Gunsten der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer abzuschaffen, dies scheiterte jedoch, da sich die Beteiligten nicht über die Verteilung der sich dann ergebendne Steuereinnahmen einigen konnten.

Die Gesamtsteuerbelastung (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) hat sich bei den Kapitalgesellschaften bei etwa 30% eingependelt, das erscheint im internationalen Vergleich als akzeptabel, insbesondere wenn man mit dem früheren Recht aus den 1990er Jahren vergleicht. Freilich ist zu sehen, dass viele - insbesondere neue EU-Länder - deutlich günstigere Steuerkonditionen bieten und die EU bis heute eine Harmonisierung des in der Gemeinschaft geltenden Steuerrechts nur in Randbereichen bewerkstelligt hat.

Auch die Systematik der Einkommensteuer mit seinem System der 7 Einkunftsarten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erscheint insgesamt zersplittert und reformierungsbedürftig. Arbeitseinkommen oder Einkommen aus Gewerbebetrieb wird unseres Erachtens zu hoch besteuert; Immobilienwertsteigerungen sind nach 10 Jahren gänzlich steuerfrei. Als ungerecht wird es vielerorts auch empfunden, dass zu Hauf vermögende Deutsche sich nach geltendem Recht recht einfach durch Wohnsitzverlagerung z. B. in die Schweiz der vergleichsweise hohen deutschen Besteuerung entziehen konnten, während der kleine Mann verfolgt wird, wenn er nur ein Konto in der Schweiz hat, das er nicht deklariert hat.

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