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Checkliste für Stifter

Beratung im Stiftungsrecht durch Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht / Steuerberater in Frankfurt

Sie wollen eine Stiftung gründen? Eine, die ausschließlich oder teilweise gemeinnützige Ziele verfolgt? Oder lieber eine privatnützige Familienstiftung, die der Familie Ihr Lebenswerk auf Dauer erhält und sie versorgt? Soll diese Familienstiftung daneben auch gemeinnützigen Zwecken dienen? Wollen Sie und Ihre Familie die Möglichkeit haben, an der Stiftungsarbeit mit zu wirken?

Fragen über Fragen! Die nachfolgende kleine Checkliste mit Fragen soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung eine vorläufige Hilfe sein:

1. Wenn Sie Ihr Vermögen ganz oder teilweise einem guten Zweck widmen wollen, werden Sie nach unserer Erfahrung bereits wissen, welche gemeinnützigen oder mildtätigen Ziele Sie verfolgen.

Dann stellen sich Ihnen folgende Fragen: Ist der von mir gewählte Namen der Stiftung unverwechselbar? Und wie soll meine Stiftung arbeiten - als Förderstiftung (also nur Förderung!) oder aktiv  als operative Stiftung?

2. Sollten Sie dagegen den Wunsch haben, durch die Stiftungsgründung ausschließlich oder zumindest teilweise Ihre Familie zu begünstigen, werden Sie  sich andere Fragen zu stellen haben:

Welche Teile meines Vermögens will ich dauerhaft in die Stiftung überführen? Wenn es sich um ein Unternehmen handelt und kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist: Soll ich mein Unternehmen als Ganzes  in die Stiftung einbringen oder ist es besser, zunächst einmal das Unternehmen zu veräußern, um anschließend das Kapital einzubringen? Welche steuerliche  Konsequenzen hätte dies?

3. Will ich die Stiftung noch zu meinen Lebzeiten errichten oder soll die Stiftung erst nach meinem Tode entstehen, so dass ich  ein entsprechendes Testament mit Anordnung der Testamentsvollstreckung errichten muss?

Falls Sie sich für die Stiftungsgründung zu Lebzeiten entschließen: Kann ich denn schon mein Vermögen oder einen Teil desselben endgültig auf meine Stiftung übertragen oder muss ich mir eine spätere Zugriffsmöglichkeit für den Fall der Not vorbehalten? Lebe ich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und muss deshalb meine Ehegatte der Überführung eines wesentlichen Teils meines Vermögens in meine Stiftung nach § 1365 BGB zustimmen?

4. Wie soll meine Stiftung organisiert sein? Soll sie einen mehrköpfigen Vorstand und ein Kuratorium haben? Oder besser kein Kuratorium und auch keinen Beirat? Wie finde ich geeignete Organmitglieder?

5. Habe ich pflichtteilsberechtigte Erben (Ehegatte, Abkömmlinge) und würden diese von meiner Stiftung Pflichtteilsergänzung nach meinem Ableben fordern? Was kann man dagegen tun? Ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist nach §§ 2325, 2329 BGB gewährleistet? Alternativ: Sollen Pflichtteilsverzichtsverträge verhandelt werden?

Ihre Rechtsanwälte für Stiftungsrecht in Frankfurt


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