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Immobilienrecht

Fehler beim Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Gerne werden wir beratend für Sie tätig.

Beim Immobilienverkauf kann der Verkäufer erhebliche Fehler machen, die ihn später viel Geld kosten.

Das Problem besteht häufig darin, dass meist der Käufer den Notar beauftragt und somit einen Vertragsentwurf vorlegt, der meist jedoch käuferfreundlich ausgestaltet ist. Mitunter sind die Fehler jedoch auch hausgemacht. Wer z.B. eine ihm gehörige Wohnung als „neuwertig saniert“ anbietet, haftet u. U. nach Gewährleistungsrecht, selbst wenn im Kaufvertrag „gekauft wie besehen“ vereinbart ist. Wer es unterlässt, auf bekannte - vielleicht auch offensichtliche - Mängel hinzuweisen, hat ein erhebliches Haftungsrisiko. Es gibt zahlreiche weitere rechtliche Problempunkte, die leider allzu oft übersehen werden, wenn am falschen Ende gespart wird.

Verlassen Sie sich insofern bitte nicht auf den Notar. Der Notar ist kein Interessensvertreter einer Partei. Er darf schon von seiner Amtsstellung her nicht einseitig für den Verkäufer Partei ergreifen und wird das in der Regel schon deshalb nicht tun, weil er ja von der anderen Seite beauftragt wurde.

Auch der Makler ist nicht der richtige Ansprechpartner. Er hat meist nicht die nötigen Kenntnisse und zudem ein hohes Eigeninteresse am Zustandekommen des Kaufvertrags, an dem er ja verdienen möchte.

Nur ein Rechtsanwalt kann Ihre rechtlichen Interessen als Verkäufer sachkundig wahrnehmen. Am besten ziehen Sie auch einen Steuerberater hinzu.

Wir beraten Sie gerne anwaltlich, welche Punkte Sie als Verkäufer auf keinen Fall übersehen dürfen - und das auf Wunsch auch in steuerlicher Hinsicht: Wir prüfen nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen, ob der Verkauf Steuerpflichten auslöst oder ob er für den Verkäufer steuerfrei erfolgen kann.

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Frankfurt

 


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