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Immobilienfonds (geschlossene)

Wir beraten in Sachen geschlossene Immobilienfonds

In einem geschlossenen Immobilienfonds finden sich Anleger zusammen, die gemeinsam eine bestimmte Immobilie bauen und verwalten wollen. Die Fonds sind meist als GmbH & Co. KG organisiert, wobei sie steuerlich reine Vermögensverwaltung betreiben. Der einzelne Anleger erwirbt kein Wohnungseigentum, sondern eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Im Prospekt und den Verträgen ist von vornherein festgelegt, wie viel Eigenmittel eingebracht werden sollen, wie hoch der Fremdkapitaleinsatz ist, welches Objekt erbaut und wie es vermarktet werden soll usw.

Im Jahr 2012 hat die Stiftung Warentest beispielhaft 58 geschlossene Immobilienfonds getestet. Das traurige Ergebnis: Nur 8 der 58 Fonds bekamen die Note zufriedenstellend, 10 wurden als noch ausreichend eingestuft. Die ganz überwiegende Mehrheit (40 Fonds) fielen durch.

Oft wurde mit Steuerersparnissen geködert

Ein schlagendes Argument für den Beitritt in einen geschlossenen Fonds waren oft Steuerersparnisse. Vielfach wurden Fonds für Denkmalschutzobjekte aufgelegt, namentlich in Leipzig, Dresden oder anderswo in den neuen Bundesländern.

Wölbern-Fonds warben mit Steuervorteilen

Andere Fonds - wie z.B. die Wölbern-Fonds wurden für Auslandsimmoblien in Nachbarländern aufgelegt, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Auch hier standen Steuervorteile im Vordergrund.

Bei vielen Fonds stimmten die Ausgangsannahmen nicht

Bei vielen Fonds gingen die Initiatoren von vorn herein von zu optimistischen Bedingungen aus. Waren dann die Baukosten höher als erwartet, oder die erzielbaren Mieten niedriger, dann kam es recht bald zu roten Zahlen und zu Nachschusspflichten.

Chancen für geschädigte Anleger

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen eine Vielzahl weiterer Argumentationsmöglichkeiten, die geschädigten Anlegern helfen können:

Sprechen Sie uns an!

Wenn Sie in einem Immoblienfonds investiert sind, dann erkennen Sie meist sehr schnell, ob Prospektangaben und Realität übereinstimmen oder auseinander klaffen. Warten Sie nicht, bis Verjährung eventueller Schadensersatzansprüche eintritt, sondern sprechen Sie kurzfristig mit uns. Wir helfen Ihnen weiter.

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