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Jetzt - in Zeiten der Immobilienbooms - kommt der Masche mit völlig überteuerten Immobliienanlagen eine völlig neue Bedeutung zu. Die Angst um den Euro treibt die Käufer skrupellosen Geschäftemachern geradezu in die Arme. Hinzu kommt oft der Wunsch nach einer Steuerersparnis - dabei unterfällt die Zielgruppe ohnehin meist nicht dem Spitzensteuersatz.
So auch in Berlin. Etliche Täter sollen in den Jahren 2008 - 2012 zahlreiche Verbraucher mit überteuerten Wohnungen betrogen und um viel Geld gebracht haben. Unter anderem wird einem 56-jährigen Notar sowie acht weiteren Beschuldigten gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, der zahlreiche Existenzen vernichtet hat. Teilweise sollen die Kaufpreise das 2- bis 3-fache des tatsächlichen Wertes betragen haben.
Häufig werden die Käufer mit absurden Versprechungen, aber auch Verängstigungen, zum Notarvertrag gedrängt und auch etliche Notare haben in Anbetracht der „Verdienstmöglichkeiten“ keine Skrupel, daran mitzuwirken.
Oft werden Immobilien erworben, ohne diese jemals besehen zu haben. Nicht selten ist die persönliche Insolvenz die Folge.
Geschädigte sind nicht ohne Chancen. Der zivilrechtliche Kaufvertrag ist in solchen Fällen häufig unwirksam und wenn der finanzerenden Bank Mitwisserschaft nachgewiesen werden kann, so hat der Geschädigte oft eine gute Chance, aus dem finanziellen Deseaster wieder herauszukommen. Selbst wenn seit dem Kauf schon mehr als 10 Jahre verstrichen sind, bestehen noch Chancen, falls der Kauf durch Kredite finanziert wurde. Es lohnt sich mitunter, den Kaufvertrag durch einen versierten Anwalt auf typische Fehler hin durchsehen zu lassen.
Bei Verbraucherverträgen muss der beurkundende Notar eine Reihe von Vorschriften beachten. Wurde beispielsweise der Entwurf dem Verbraucher nicht mindestens 14 Tage vor Beurkundung durch den Notar zur Verfügung gestellt, dann kann dies zur Schadensersatzhaftung des Urkundsnotars führen, wie kürzlich der BGH entschieden hat.
Es reicht allerdings nicht aus, sich einen X-beliebigen Anwalt zu nehmen, um die Sache einem Richter vorzutragen. Denn das deutsche Zivilprozessrecht ist tückisch. Nur wenn bereits in erster Instanz vor dem Landgericht ganz detailliert die Mitwisserschaft auch der Bank belegt wird, kann der Geschädigte mit einem für ihn positiven Urteil rechnen. Weil ein Anleger alleine dies auch meist nicht finanzieren kann, tut man sich am besten in Eigeninitiative zu einer Geschädigtengemeinschaft zusammen. Nur so können die notwendigen Recherchearbeiten finanziert werden.
Sehr oft werden Immobilien unter Hinweis auf mögliche Steuerersparnisse verkauft. Oft handelt es sich um Denkmalschutzimmobilien, die in den ersten 12 Jahren tatsächlich eine positive Liquiditätsrechnung aufweisen. Jedoch wird von den Betrügern oft verschwiegen, dass
Rechtsanwalt und Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtWas Sie noch interessieren könnte:
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