NOTAR
KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail:
Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Der Kurs der Volkswagen-Stammaktie ist von deutlich über 240 EUR im Frühjahr 2015 auf nur noch unter 120 EUR im September 2015 abgestürzt. Bei den Vorzügen sieht der Verlauf ähnlich aus. Bitter ist das vor allem für diejenigen Käufer, die die Aktie erst zu einem Zeitpunkt erworben haben, als die Probleme im Hause VW längst bekannt waren und eigentlich hätten als Adhoc-Meldung veröffentlicht werden müssen.
Diese Anleger können nun versuchen, gestützt auf § 37b WPHG Schadensersatz vom VW-Konzern zu verlangen. Die Argumentation ist einfach: Hätte der Konzern rechtzeitig eine Adhoc-Meldung veröffentlicht, hätte der Anleger nicht zu einem überhöhten Kurs erworben.
Bereits in 2004 mit der sog. Informatec-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einen Schadensersatzanspruch gestützt auf falsche Ad-hoc-Meldungen gegenüber ehemaligen Vorständen bejaht. Das Unternehmen hatte im Jahr 1999 gemeldet, ein Großauftrag sei erteilt worden, in Wahrheit war es jedoch nur eine unverbindliche Absichtserklärung. 2007 hat der Bundesgerichtshof dann aber entschieden, dass ein Anleger, der Comroad-Aktien erworben hatte, nur dann Schadensersatz verlangen kann, wenn die Falschinformation tatsächlich ursächlich für die Kaufentscheidung war und dass der Anleger dafür die Beweislast trägt. Im IKB-Urteil entschied schließlich der Bundesgerichtshof wieder für den Anleger (BGH, Urteil v. 13.12.2011, Az.: XI ZR 51/10): Er habe einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte er die Aktien nicht zum überhöhten Preis erworben.
Fragen des Kapitalanlagerechts erfordern oftmals vertiefte Kenntnisse in anderen Rechtsbereichen, namentlich des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts, oft auch der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung und des Insolvenzrechts. Oftmals liegt in der gründlichen und zutreffenden Analyse eines Sachverhaltes die Vorfrage zu seiner rechtlichen Lösung. Nur mit einem breit aufgestellten Team von Rechtsanwälten verschiedenster Fachrichtungen können derartige Fragestellungen zuverlässig gelöst werden. Hinzu kommt unsere Erfahrung im internationalen Bereich, insbesondere in der Schweiz, in Österreich, in Liechtenstein, Luxemburg sowie in Übersee.
Kündigungswelle bei Bausparverträgen - Betrügerische Erbfallanzeigen - Risiken bei Flugzeugfonds - Anlagefalle geschlossener Immobilienfonds - Börsenkursmanipulationen und Verstöße gegen die Adhoc-Publizität - betrügerische Kreditofferten - Wissenswertes zu Lebensversicherungen - Risiko offener Immobilienfonds - verbotene Schneeballsysteme - Hilfe bei so genannten Schrottimmobilien - Risikoanlage Schiffsfonds - Problem Swapverträge - Geldvernichtung durch Unternehmensanleihen - Volkswagen-Aktionäre können Kursverluste geltend machen! - Investmentidee Windparkfonds